Pflegekräfte sind nicht gleich Pflegekräfte. Sie unterscheiden sich in ihrer Ausbildung sowie in ihren Tätigkeitsbereichen. So darf zum Beispiel nur eine examinierte Pflegefachkraft die Behandlungspflege durchführen, während Betreuer*innen, nicht examinierte Pflegekräfte und Pflegehelfer*innen nur die Grundpflege vornehmen dürfen.
Um den Unterschied zwischen einer examinierten Pflegefachkraft und einer Pflegekraft ohne diese Zusatzausbildung zu erkennen, schauen wir uns zunächst die Ausbildung ersterer an.
Aufgabe
»Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen und Toilettengänge)
»Medikamente werden verabreicht
»Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
»Versorgung von Wunden/Wechseln von Verbänden
»Blutdruck, Temperatur, Puls und Atmung werden gemessen
»Dokumentation der Daten
»Psychische Betreuung der Angehörigen
»Beratung zu pflegerelevanten Fragen und Maßnahmen
»Hilfe bei der Beantragung nötiger Hilfsmittel oder Feststellen der Pflegebedürftigkeit beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
»Bindeglied zwischen Therapeuten, Ärzten, Angehörigen und Patienten
Der Unterschied zu einer nicht examinierten Pflegefachkraft ist, dass diese nur die Grundpflege – wie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und der Körperpflege sowie beim Verabreichen der Medikamente – durchführen darf.